Installations-CD Powerproject 14 Schulversion
Lizenz-Abkommen
Allgemeine Software-Lizenzbestimmungen
1. Nicht ausschließliches Nutzungsrecht
Mit Annahme dieses Vertrages erkennen Sie an, dass dem Rechtsinhaber das geistige Eigentum an dem Programm zusteht. Dieses ist durch das Urheberrecht und internationale Kopierschutzabkommen geschützt. Einwände gegen die Urheberstellung sind mit Ablauf einer Nutzungszeit von 30 Tagen ausgeschlossen.
Sie sind berechtigt,
(1) wenn Sie entweder eine Einzelplatzlizenz (client licence) oder eine Nur-Lese-Version einer Einzelplatzlizenz (read-only client licence) erworben haben:
(a) die SOFTWARE auf einen einzelnen Rechner, der unter Ihrer Kontrolle steht, zu laden und auf diesem zu nutzen sowie die SOFTWARE von einem Rechner auf einen anderen zu übertragen, vorausgesetzt, die SOFTWARE wird zur gleichen Zeit immer nur auf einem Rechner, der unter Ihrer Kontrolle steht, genutzt;
(b) die SOFTWARE auf Rechner zu übertragen, auf denen die SOFTWARE durch ein lokales Netzwerk (Local Area Network-LAN) oder ein großräumiges Netzwerk (Wide Area Network-WAN), nicht aber durch das Internet, das World Wide Web, per E-Mail oder ein anderes nicht privates Netzwerk, genutzt werden soll;
(2) wenn Sie eine sog. Concurrent Client-Lizenz erworben haben, Lizenzierungsmethoden Copy-Control (CC) oder Asta-Lizenzserver (ALS): Die SOFTWARE in ein lokales Netzwerk (LAN) zu laden, vorausgesetzt dass die Höchstzahl der Nutzer, welche die SOFTWARE gleichzeitig nutzen, nicht die Anzahl überschreitet, die auf der (den) Rechnung(en) angegeben ist, die Sie beim Erwerb der SOFTWARE erhalten haben;
(3) wenn Sie die sog. Enterprise-Version der SOFTWARE erworben haben: Die SOFTWARE auf einen einzelnen Server, der unter Ihrer Kontrolle steht, zu laden, vorausgesetzt, dass der Zugriff auf die SOFTWARE auf die Anzahl von Nutzern beschränkt ist, die auf der (den) entsprechenden Rechnung(en) als Servergröße angegeben ist;
(4) wenn Sie die sog. Corporate Client-Version der SOFTWARE erworben haben: Die SOFTWARE auf mehrere Server zu laden, die unter Ihrer Kontrolle stehen, vorausgesetzt, dass der Zugriff auf die SOFTWARE auf die Anzahl der Nutzer beschränkt ist, für die Sie eine Lizenz zur Nutzung der SOFTWARE haben;
(5) wenn Sie direkt oder im Rahmen eines Pflegevertrages ein Upgrade einer bestehenden Lizenz erworben haben: Entweder die Original-Version oder das Upgrade der SOFTWARE zu nutzen. Das Upgrade begründet keine zusätzliche Lizenz und beide Versionen der SOFTWARE dürfen nicht gleichzeitig betrieben werden;
(6) für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung des Originals eine Sicherungskopie der SOFTWARE anzufertigen, die unter Ihrer alleinigen Kontrolle bleiben muss; Anbringen einer unlöschbaren deutlich sichtbaren Kennzeichnung „Sicherungskopie“
(7) die SOFTWARE (vollständig, mit der dazugehörenden Dokumentation) und die Leistungen aus diesem VERTRAG auf eine andere Person zu übertragen, vorausgesetzt, dass Sie die eigene Nutzung der SOFTWARE und der dazugehörigen Dokumentation vollständig und endgültig aufgegeben haben und dass keine Rechte aus diesem VERTRAG bei Ihnen zurückbleiben. Sie müssen insbesondere sämtliche hergestellten Kopien der SOFTWARE an diese Person übergeben oder alle nicht übergebenen Kopien vernichten. Die Übertragung der SOFTWARE erfordert außerdem die vorherige schriftliche Zustimmung des RECHTEINHABERS, die erteilt werden wird, wenn Sie eine Erklärung des neuen Nutzers vorlegen, dass dieser die Bestimmungen dieses VERTRAGES akzeptiert. Sie werden alle erwartbaren und zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen gegen eine unerlaubte Nutzung der SOFTWARE treffen;
(8) die SOFTWARE nur in einer maschinenlesbaren Form zu nutzen und nur zur Verarbeitung von Daten, damit diese auf dem Bildschirm angezeigt und Texte oder Daten ausgedruckt werden können.
Sie sind nicht berechtigt,
(1) soweit dies nicht ausdrücklich durch diesen VERTRAG oder nach den gesetzlichen Vorschriften gefordert oder gestattet ist - die SOFTWARE oder Teile hiervon in welcher Weise auch immer zu vermieten, zu verpachten, unterzulizenzieren, zu verleihen, zu kopieren, zu verändern, anzupassen, zusammenzuführen, zu übersetzen, ein Reverse Engineering daran vorzunehmen, zu dekompilieren, auseinander zu nehmen (disassemble) oder abgeleitete Werke zu schaffen, die im Ganzen oder in Teilen auf der SOFTWARE oder der dazugehörenden Dokumentation beruhen, oder die SOFTWARE oder Teile hiervon zu nutzen, zu vervielfältigen oder zu vertreiben;
(2) soweit es nicht ausdrücklich oben in Ziff. (2), (3) und (5) gestattet ist, die SOFTWARE auf einen Rechner (egal ob es sich um einen Server handelt oder nicht) zu laden, von dem aus die SOFTWARE auf anderen Rechnern, Terminals oder Vorrichtungen, die mit diesem Rechner verbunden sind, parallel betrieben werden kann.
Sie sind nicht berechtigt (Terminalserver),
wenn Sie entweder eine Mehrzahl von Einzelplatzlizenzen (number of client licences) oder eine Mehrzahl von Nur-Lese-Versionen einer Einzelplatzlizenz (number of read-only client licences) erworben haben oder wenn Sie eine sog. Concurrent Client-Lizenz erworben haben:
Die SOFTWARE auf einen Rechner zu laden, der als Terminal-Server betrieben wird;
Zum Betrieb von Asta Software auf einem Terminalserver oder vergleichbarem Dienst, ist der Erwerb der Asta Lizenzserver Version erforderlich.
Erweiterung und Grenzen des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts beim Betrieb in einer virtuellen Umgebung
Als Inhaber der Urheberrechte räumt Elecosoft UK Ltd (Lizenzgeber) dem Kunden (Lizenznehmer) das Recht ein, je erworbener Lizenz von ALS (nicht der Zugangslizenzen Asta Software) auf einem Virtuellen Server in einem dedizierten Netzwerk einzusetzen.
Das Anfertigen einer Sicherheitskopie von dem virtuellen Server, auf dem ALS berechtigter Weise installiert ist, ist ausschließlich zu Backup- bzw. Recoveryzwecken zulässig.
Nicht zulässig ist, das Anfertigen von Kopien dieses virtuellen Servers zu allen sonstigen Zwecken.
2. Dauer
Dieser VERTRAG gilt, bis er von Ihnen durch Vernichtung der SOFTWARE und der dazugehörenden Dokumentation sowie aller Kopien beendet wird. Der VERTRAG endet ebenfalls, wenn Sie die Bestimmungen dieses VERTRAGES nicht einhalten.
Mit Beendigung des Vertrages erlischt Ihr beschränktes Nutzungsrecht an der Software einschließlich aller zugehörigen Dokumentationen und das Ihnen in vorstehendem Umfang vertraglich eingeräumte oder gesetzlich erlaubte Recht, Kopien der Software zu besitzen. Sie sind verpflichtet, bei Beendigung des VERTRAGES alle Kopien der SOFTWARE zu vernichten, inklusive SOFTWARE, die auf der Festplatte eines Rechners oder auf beweglichen Datenträgern gespeichert ist, die unter Ihrer Kontrolle stehen.
3. Rechteinhaberschaft
Elecosoft UK Ltd ist und bleibt Inhaberin der Rechte an der SOFTWARE wie diese auf dem Original-Datenträger und allen späteren Kopien hiervon gespeichert ist, unabhängig davon, in welcher Form dies geschieht. Dieser VERTRAG bezieht sich nur auf die Einräumung von Nutzungsrechten und gilt nicht für den Kaufvertrag über den Datenträger. Die in diesem VERTRAG geregelten Gewährleistungen des RECHTEINHABERS bestehen nur gegenüber dem ursprünglich registrierten Nutzer (d.h. der Person, die binnen 30 Tagen nach dem ursprünglich Kauf des Datenträgers ordnungsgemäß die Details der Lizenzregistrierung auf die Weise, wie sie in der Begleitdokumentation beschrieben ist, an den RECHTEINHABER übersandt hat).
4. Gewährleistung und Haftung
(1) Der RECHTEINHABER trägt die gesetzliche Gewährleistung dafür, dass der Datenträger, auf dem die SOFTWARE geliefert wird, bei normaler Nutzung für die Dauer von 2 Jahren nach Lieferung des Datenträgers (GEWÄHRLEISTUNGSFRIST) frei von Material- und Fertigungsfehlern ist. Tritt während der GEWÄHRLEISTUNGSFRIST bei dem Datenträger ein Fehler auf, kann dieser mit dem Kaufbeleg an den RECHTEINHABER zurückgesandt werden, der den Datenträger kostenfrei austauschen wird.
Gewährleistung und Haftung erstrecken sich nur darauf, dass das Produkt im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. Für die richtige Auswahl, ordnungsgemäße Verwendung, Überwachung und die Folgen der Benutzung der Software sind allein Sie verantwortlich. Ihre Verantwortung umfasst insbesondere die Aufzeichnung von Transaktionen, Herstellung von Recovery-Routinen für den Fall einer Fehlfunktion der Software sowie Sicherungsmaßnahmen gegen Datenverlust.
Die gesetzliche Gewähr des RECHTEINHABERS, ist darauf beschränkt, dass die SOFTWARE im Wesentlichen so läuft, wie in der Begleitdokumentation beschrieben – vorausgesetzt, dass die Nutzung der SOFTWARE auf dem Rechner ordnungsgemäß und auf einem Betriebssystem erfolgt, für das die SOFTWARE entwickelt wurde – und dass die Dokumentation den Betrieb der SOFTWARE in allen wesentlichen Aspekten zutreffend beschreibt. Der RECHTEINHABER gewährleistet nicht, dass die SOFTWARE auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist oder dass die SOFTWARE ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei funktioniert. Der RECHTEINHABER leistet außerdem keine Gewähr für Fehler, wenn die SOFTWARE geändert wurde und diese Änderungen nicht durch uns oder auf unsere Anweisungen erfolgt sind, es sei denn, Sie können darlegen und beweisen, dass der Fehler nicht durch die Veränderung verursacht wurde.
Wenn der RECHTEINHABER während der GEWÄHRLEISTUNGSFRIST unverzüglich über wesentlichen Fehler benachrichtigt wird, wird er aufzeigbare Fehler in der SOFTWARE oder der dazugehörenden Dokumentation in angemessener Zeit beseitigen oder – nach seiner Wahl – Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises gegen Rückgabe der SOFTWARE und der dazugehörigen Dokumentation vornehmen oder veranlassen.
Über die vorstehend aufgeführten Gewährleistungsrechte hinaus stehen Ihnen keine weiteren Ansprüche gegen den Rechtsinhaber zu. Rechte und Forderungen gegen Ihren Vertragspartner aus dem Kaufvertrag über den Datenträger bleiben hiervon unberührt.
Die ausdrücklichen Bestimmungen dieses Vertrags ersetzen alle Zusicherungen, Bedingungen, Bestimmungen und Verpflichtungen, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht, Handelsbrauch oder auf anderer Weise begründet werden, welche hiermit in dem größtmöglichen Umfang ausgeschlossen werden, der gesetzlich erlaubt ist.
(2) Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere solche wegen Mangelfolgeschäden oder unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. In jedem Falle ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Rechtsinhaber haftet, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für Schäden nur, wenn und soweit dem Rechtsinhaber, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet der Rechtsinhaber nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen des Rechtsinhabers besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Rechtsinhabers, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
Das Herunterladen und Nutzen der SOFTWARE erfolgt in jedem Fall auf Ihre eigene Verantwortung.
5. Lizenzierung
Mit der erstmaligen Inbetriebnahme dieses Programms erklärt sich der Nutzer (Auftraggeber) damit einverstanden, Elecosoft UK Ltd und Asta Development GmbH über den programminternen Internetassistenten grundlegende personen-/unternehmensbezogene Daten und Informationen zur Nutzungsmodalität zur Verfügung zu stellen. Wir bitten um Verständnis, dass dieses Verfahren zur Sicherstellung des Urheberschutzes und wegen hieraus resultierender lizenzrechtlichen Gründe wie auch zur Sicherstellung einer reibungslosen Produktunterstützung und der Lieferung von Upgrades durch den Hersteller im Rahmen des gegebenenfalls geschlossenen Servicevertrages unumgänglich ist.
Bei allen Rückfragen hierzu steht Ihnen gern Asta Development GmbH unter der im Internet angegebenen Service-Nummer zur Verfügung.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser VERTRAG unterliegt englischem Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Zur Entscheidung von Angelegenheiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem VERTRAG resultieren, sind ausschließlich die englischen Gerichte zuständig.
7. Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel
Alle Nebenabreden und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Rechtsinhaber. Die Angestellten des Rechtsinhabers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusagen zu treffen, die über die schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder es werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine der Zielsetzung der zu ersetzenden möglichst nahe kommende gesetzliche Regelung treten. Dies gilt auch für eventuelle Vertragslücken.
8. Asta Geschäfts- und Lieferbedingungen
Zusätzlich zu obigen Lizenzbestimmungen gelten dieAsta Development GmbH Geschäfts- und Lieferbedingungen unter https://elecosoft.de/agb-asta-development-gmbh/.